[Wartezimmer]
[
Abgabe Tiere]
[
Behandlung]
[
Das Team]
[
Leistungen]
[
Buch]
[
Haltung]
[
EU Ausweis]
[
Newsletter]
[
Impressum]

[Forum Frettchen]

Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch von    8°°  - 11°°
und
 17°°  - 19°°
Donnerstag von 8°° -11°° ,
Freitag von      8°° - 11°°
   und
17°° - 18°°
Samstag von 9°°  - 11°°
Tel.:  030/
331 21 65
 Germany / Berlin
Krowelstr.51
13581 Berlin

Design und Copyright

                                 EU-Heimtierpass vertagt!

Das Inkrafttreten der neuen Regeln der EU zu Reisen mit Heimtieren soll auf den    1.Oktober 2004 verschoben werden.
Das geht aus einer Information des Bundesverbraucherministeriums vom 13. Mai hervor.
Danach haben sich die Leiter der Veterinärdienste der EU-Mitgliedstaaten für eine Verschiebung ausgesprochen. Die offizielle Verabschiedung der Änderung steht noch aus und ist erst im Laufe des Juni zu erwarten.

Erst wenn der genaue Wortlaut der Änderung vorliegt, sind verbindliche Aussagen über das weitere Vorgehen möglich. Die folgenden Hinweise sind insofern vorläufig und unverbindlich:

· Es ist anzunehmen, dass die bisherigen einzelstaatlichen Bestimmungen bis zum 1. Oktober Gültigkeit behalten werden. Das bedeutet, dass je nach Reiseland beispielsweise zusätzlich zur Tollwutimpfung weitere Impfungen wie gegen Staupe sowie (amts)tierärztliche Impf- und Gesundheitszeugnisse erforderlich sein können.

· Eine gültige Tollwutimpfung ist auf jeden Fall Pflicht – sowohl nach den jetzigen einzelstaatlichen wie auch nach den künftigen EU-Vorschriften.

· Zumindest für solche Tierhalter, die regelmässig Hund, Katze oder Frettchen auf Reisen in der EU mitnehmen, lohnt es unabhängig von der eventuellen Terminverschiebung, ihr Tier bereits jetzt kennzeichnen zu lassen, wenn ohnehin ein Tierarztbesuch ansteht. Die Kennzeichnungspflicht kommt auf jeden Fall!

· Grundsätzlich scheint nichts dagegen zu sprechen, die Formulare des neuen EU-Heimtierausweises bereits vor Inkrafttreten der EU-Vorschriften zu verwenden. Bei den Einreisebestimmungen mancher EU-Länder wird zwar der Begriff „Internationaler Impfpass“ verwendet, eine verbindliche Vorgabe für die Gestaltung dürfte damit aber nicht verbunden sein.

· Bislang sehen die EU-Vorschriften eine Übergangsregelung vor, wonach vor dem 3. Juli 2004 ausgestellte Impfdokumente übergangsweise weiter verwendet werden können, sofern sie v.a. hinsichtlich des Tollwutimpfschutzes noch gültig sind sowie die Identität des Tieres einschliesslich der Kennzeichnung und die erforderlichen Angaben zum Besitzer eingetragen sind.
Die Auswirkungen der Terminverschiebung auf diese Übergangsregel sind ungewiss: Es ist denkbar, dass sie gänzlich aufgehoben, beibehalten oder entsprechend auf den Stichtag 30. September verlängert wird.

Tierhaltern, die sich jetzt bereits gemäss der künftigen EU-Bestimmungen auf ihre Reise vorbereitet haben, entstehen keine Nachteile. Sie müssen lediglich prüfen, ob ihr Reiseland zusätzliche, spezifische Bestimmungen hat und diese ggf. erfüllen.
 
 So wie wir etwas neues bezüglichen des EU-Heimtierpass wissen werden wir es hier veröffentlichen.